Beschluß des Ortsbeirats Suchsdorf zu den Entwürfen der Bebauungspläne und der Grünordnungspläne des Baugebiets „Suchsdorf an der Au“ Nr. 919 a-f vom 10. Oktober 2000 1.) Der Ortsbeirat (OBR) stimmt den Entwürfen der Bebauungspläne und der Grünordnungspläne des Baugebiets „Suchsdorf an der Au“ Nr. 919 a-f nach Maßgabe folgender Forderungen und Prüfungen zu: - Beachtung des Beschlusses des Bauausschusses zur Nordanbindung - Beachtung des Beschlusses des Ortsbeirates zum Nienbrügger Weg (Sackgasse, Sperrung für den motorisierten Durchgangsverkehr, Erhalt des bisherigen Straßenquerschnitts) - Prüfung einer möglichen Verlagerung der Haupterschließungsstraße (Planstraße B) Richtung Südwesten. Eine Abwägung fehlt in der Begründung zu den Plänen. - Die Lage der vorgesehenen Streuobstwiese ist in die Plänen nicht eingearbeitet worden. Dies muß nachgebessert werden. - Die Anzahl der öffentlchen Parkplätze soll in den Plänen und in der Begründung genannt werden. Nach Ansicht des OBRs ist die Sollzahl von 30% nicht erreicht. Die erforderliche Anzahl der Parkplätze für Behinderte muß Berücksichtigung finden. - Über die detaillierte Ausgestaltung und Planung des Nienbrügger Wegs wird mit den Anwohnern noch in diesem Jahr ein Werkstattgespräch stattfinden. - Prüfung der Heizversorgung des Baugebiets unter Einbeziehung alternativer Energien. Nach der Begründung für B-Pläne ist vorgesehen, das Baugebiet an das Fernwärmenetz anzuschließen. Der OBR bittet die Verwaltung um Prüfung, ob auch andere Energieträger vorgesehen sind, z.B. Gas, Öl, Solarenergie. - Die Gestaltung und Grundstücksabgrenzung an der Hauptsammelstraße (Planstraße B) sollte nur in der Weise festgelegt werden, dass die Höhe der Einfriedung (z.B. 1 m) vorgeschrieben wird. Die Materialien sollen nicht vorgeschrieben werden, z.B. sollte es möglich sein, eine Hecke, ein Friesenwall oder ein Holzzaun vorzusehen. - Überprüfung der Standorte der Baufelder für einzelne dreistöckige Geschoßwohnungsblöcke, die isoliert am Rand des Plangebiets neben zweistöckigen Doppel- oder Reihenhäusern plaziert werden sollen. - Wie verhält es sich mit den Ersatzzahlungen für das mögliche Entfernen von vorhandenen Knicks und wo werden neue Knicks – möglicherweise auch als Ersatzmaßnahme - gepflanzt? - In den drei in der Begründung genannten Zonen werden folgende Mindestfestsetzungen vorgenommen: Zone 1: Eine Bauträgerausschreibung wird vorgenommen Zone 2: Ein Beratungsgespräch wird vorgeschrieben Zone 3: Der Gestaltungsspielraum für die Bebauung ist frei - Eine Gestaltungsfibel zur Unterstützung der Bauherren wird im Dezember dem Ortsbeirat vorgelegt. - Bei der öffentlichen Auslegung der Pläne sollten keine Vorentwürfe präsentiert werden. - Die Bebauung des Gebiets soll von Norden nach Süden erfolgen. - Bei der Ausrichtung und der Dachneigung der Häuser sollte die Möglichkeit des Einbaus von Photovoltaikanlagen Berücksichtigung finden. Der OBR bittet die Verwaltung die vorgesehene Planung zu überdenken. - Überprüfung der Standorte dreistöckiger Geschoßwohnungen gegenüber der vorhandenen Einfamilenhausbebauung am Nienbrügger Weg. - Der 50m-Abstand der Bebauung zur Au wird nicht immer eingehalten. Dies ist aber Beschlußlage des OBRs seit 1994. Insbesondere im Bereich der Planstraße H wird der Abstand unterschritten. Die Verwaltung wird gebeten, abzuwägen und zu prüfen, ob der 50m-Abstand auch hier eingehalten werden kann. - Der Gestaltungsplan zur Renaturierung der Au soll dem OBR möglichst zeitnah vorgelegt werden. - Ein Bürger hat in der Sitzung am 10.10. auf eine mögliche Gefahr durch erhöhtes Wasseraufkommen durch die versiegelten Flächen des Wohngebiets hingewiesen. Nach seiner Ansicht sei eine renaturierte Au nicht mehr in der Lage diese Wassermengen aufzunehmen. Der OBR bittet die Verwaltung diese zu prüfen und darzulegen, ob die Regenwasserentsorgung über eine renaturierte Au möglich ist (In Ziff. 6.3 der Begründung zu den Plänen ist nur ein Satz dazu vermerkt). 2) Der OBR fordert die LHS Kiel auf, in Erfüllung des städtebaulichen Vertrages zwischen der LHS Kiel und der Landesentwicklungsgesellschaft im weiteren Verfahren bis zur Vermarktung der Flächen auf folgende Punkte zu achten bzw. im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu veranlassen: - die Schaffung von Eigentum/Wohnraum für junge Familien zu günstigen Erwerberpreisen oder Gewährung von Erbbaurechten - die soziale Durchmischung des Baugebietes - die Förderung von Niedrigenergiehäusern - die Errichtung von zwei Kindertagesstätten unter Berücksichtigung einer (späteren) Mitnutzung durch andere Gruppen (Jugendtreff, Seniorenbegegnung, Bürgertreff, Versammlungsraum). 3) Der OBR erwartet, dass die Belästigungen der Anwohner während der Bauphase so gering wie möglich ausfallen (Entwicklung von Norden nach Süden s.o.). 4) Der OBR erwartet, dass er über alle in der Planungs- und Bauphase relevanten Angelegenheiten zügig und umfassend informiert und einbezogen wird. Dieser Beschluß wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme gefaßt (7:1).